Einbau einer feuerfesten Tür
Der Einbau von Brandschutztüren gilt als Maßnahme für den „Feuerschutzabschluss“ (FSA).
Der Brandschutz soll die Ausbreitung eines Feuers verhindern und im Falle eines tatsächlichen Ausbruchs einschränken.
Jedes Brandschutzelement wird von einer Einbauanleitung begleitet.
Tür und Wand definieren die Art der Montage. Das Türblatt ist an der Zarge befestigt. Der Türrahmen ist mit der Wand verbunden. Zarge und Wand können auf unterschiedliche Weise zusammengefügt werden. Das Material der Wand entscheidet letztlich darüber, welche Montageart am besten geeignet ist.
Die Festigkeit zwischen Zarge und Wand hängt von der Anzahl und Platzierung der Ankerpunkte ab. Die Wahl der Dübel entscheidet über die Zuverlässigkeit des Brandschutzes. Wenn Dübel, Schrauben und Zargen nicht fest genug sitzen und sich im Falle eines Brandes lösen, können sich Rauch und Flammen ungehindert ausbreiten.
Der Kunde erhält nach dem Einbau der Brandschutztür eine ausgefüllte Konformitätserklärung.
Diese garantiert, dass die Brandschutztür fachgerecht und ordnungsgemäß eingebaut wurde.
Brandschutztüren Vorgeschriebene Kennzeichnung
Der vorbeugende Feuerwiderstand einer Brandschutztür unterliegt der Kennzeichnungspflicht. In Deutschland wird die Entscheidung, wann und wo eine Tür für den Brandschutz eingebaut werden muss, von der Landesbauordnung nach einer vorgegebenen Norm getroffen. Je nach Typ müssen die Funktionstüren:
• feuerbeständig
• Dicht schließen
• Selbstschließend sein
Die Kennzeichnungspflicht für Brandschutztüren umfasst eine Reihe von Anforderungen.
Die Markierung enthält die folgenden Daten in der Struktur:
• Tür mit DIN- und T-Spezifikation (Feuerwiderstand) (T30, T60, T90, T120 und T180)
• Hersteller mit Identifikationsnummer und Name des Herstellers
• Überwachungszeichen “Ü”
• das Herstellungsjahr
Die Verordnung gilt für alle Materialien von Feuer- und Rauchschutztüren.
Feuerwiderstandsklassen
Gebäudekomponenten werden in Abhängigkeit von der Feuerwiderstandsdauer in Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Die standardisierte Klassifizierung verdeutlicht:
• ist das Bauteil grundsätzlich aus brennbaren Baustoffen hergestellt;
• wie schwer entflammbar ist das Baumaterial;
• wie viele Minuten kann das Bauteil einem Feuer standhalten.
Die Feuerwiderstandsklassen werden durch Brandtests nachgewiesen. Je nach Brandverhalten wird für das Bauteil ein Prüfzeugnis auf der Grundlage von DIN 4102 ausgestellt.
Tabelle der Feuerwiderstandsklassen:
F60 ≧ 60 Minuten hoch feuerbeständig
F90 ≧ 90 Minuten feuerbeständig
F120 ≧ 120 Minuten hoch feuerbeständig
F180 ≧ 180 Minuten hoch feuerbeständig
Komponenten erhalten spezielle Kennbuchstaben. Das „T“ steht für Feuerschutzabschlüsse (Klappen, Tore, Türen). Konkret bedeutet dies, dass eine T90-Feuertür. Zusätzlich zu dieser Zeitkomponente gibt es bei der Brandschutzprüfung noch drei weitere Faktoren:
• Tragfähigkeit
• Raumabschluss
• Wärmedämmung
Die Feuerbeständigkeit eines Bauteils gilt als gebrochen, wenn einer der drei Faktoren im Feuertest nicht mehr zutrifft.
ANDERE NÜTZLICHE INFORMATIONEN
Jede Brandschutztür wird unter Aufsicht Dritter hergestellt und zertifiziert.
Feuerschutz- und Rauchschutztüren müssen der Norm EN 16034 entsprechen, dem europaweit anerkannten „CE“.
Die Anforderungen an Brandschutztüren und deren Prüfung wurden durch die europäischen Normen erheblich verschärft (z. B. modifizierte Temperatursensoren und erhöhte Druckbedingungen in der Brandkammer). Das hat zur Folge, dass die Brandschutztür bei der Brandprüfung viel stärker beansprucht wird als bei der Prüfung nach der alten Norm DIN 4102-5.
Die Klassifizierung von Brandschutztüren nach der DIN EN 16034 wird im Folgenden erläutert (zum Beispiel EI²30-C5-S):
E | Raumabschluss | Verhinderung der Flammenausbreitung |
I | Wärmedämmung | Beschreibt die Fähigkeit des Brandschutzelements, die Temperatur an der Oberfläche der Tür auf der dem Feuer abgewandten Seite an bestimmten Messpunkten gegenüber der Grenzanfangstemperatur zu bestimmen. |
1/2 | Index der Wärmedämmung | 2 = Messbereich der Wärmedämmung in 100mm vom Rand der Tür, 1= Messbereich der Wärmedämmung in 25mm vom Rand der Tür. |
30/60/90/120 | Feuerbeständigkeit, Dauer | Zeit in Minuten, in der das Brandschutzelement den Flammendurchgang deaktiviert. |
S | Rauchschutzfunktion | Verhindert den Durchtritt von Rauch bei einem Luftdruck von bis zu 50 Pa. |
200 | Rauchschutzfunktion | Die Zahl „200“ beschreibt den Test sowohl bei Raumtemperatur als auch bei 200 °C in der Testkammer. |
C | Selbstverriegelung | Selbstschließend ist die Fähigkeit einer geöffneten Tür, sich automatisch durch gespeicherte Energie vollständig zu schließen. Dies wird durch einen Obentürschließer erreicht. |
0/1/2/3/4/5 | Dauerhaftigkeit des Selbsteinschlusses | es muss sichergestellt sein, dass die Selbstschließfunktion dauerhaft funktionsfähig bleibt. Je nach der Anzahl der erreichten Zyklen wird sie in eine Nutzungskategorie eingestuft. Die Zahl 5 bedeutet für die Typenbezeichnung einer Brandschutztür die Erreichung von 200.000 Schließzyklen. |
Zusätzlich zu dem Etikett mit der CE-Kennzeichnung muss ein weiteres Etikett mit den folgenden Informationen angebracht werden:
Hersteller, Produkttyp und/oder Bezeichnung, Serien- oder Referenznummer des Produkts, Feuerbeständigkeit und/oder Rauchschutzklassifizierung und / oder Klassifizierung des Selbstverschlusses.
Eine Leistungserklärung muss ausgehändigt werden.
Das Brandschutzelement wird vom Hersteller durch ein Etikett (an der Leistenkante des Türblatts) gekennzeichnet und durch die Vorlage eines Zulassungsschreibens nachgewiesen. Der Hersteller bescheinigt die zulassungskonforme Ausführung des Elements durch Eigenüberwachung und Fremdüberwachung.